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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für die drift & drive Fahrerlehrgänge

1) Die Teilnahme an dem von der Fa. drift & drive GmbH veranstalteten Fahrer-Training erfolgt zu den nachfolgenden
Bedingungen.
2) Der Anmeldende ist an die umseitige Anmeldung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden (§§ 145, 147 BGB).
Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung der Fa. drift & drive GmbH zustande.
3) Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen,
− die zur Zeit des Fahrer-Trainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer verpflichtet,
Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren, und
− für die der Teilnahmepreis an die Fa. drift & drive GmbH entrichtet wurde.
4) a) Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er
− an keinen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Krankheiten leidet, und
− er zum Zeitpunkt der Anmeldung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B oder 3 ist.
b) Er verpflichtet sich vor der Durchführung des Fahrertrainings
− auf eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis hinzuweisen und in der Zeit von
− einem Tag vor Beginn des Fahrerlehrgangs und während des Fahrerlehrgangs absolut keinen Alkohol und keine
Drogen zu sich zu nehmen. Die Einnahme von Medikamenten ist nur erlaubt, sofern sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen.
5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich genau an die Weisungen und Instruktionen der Fa. drift & drive GmbH bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu halten. Handelt der Teilnehmer dieser Pflicht zuwider ist der Veranstalter nach einer Abmahnung berechtigt, ihn mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Fahrerlehrgang auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnehmergebühr.
6) Die Fa. drift & drive GmbH behält sich vor, den Fahrerlehrgang aus sachlich gerechtfertigten Gründen ggf. zu verschieben oder abzusagen. In diesem Falle besteht für den Teilnehmer lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, Unwetter, Krankheit des Inhabers der Fa. drift & drive GmbH oder des Fahrtrainers, wenn weniger als 6 Teilnehmer angemeldet sind, Betriebsstörungen auf der Trainingsstrecke o. ä. die Durchführung des Fahrerlehrgangs unmöglich machen.
7) Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf Schadensersatzansprüche für Sachschäden, die ihm aufgrund der Teilnahme an dem Fahrerlehrgang entstehen können, gegenüber dem Veranstalter Fa. drift & drive GmbH, den Geschäftsführer Uwe Nittel; den Instruktoren, dem Eigentümer/Besitzer der Schulungsfahrzeuge, deren Halter oder Hersteller; dem Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG, dem Betreiber der Trainingsstrecke; den Sicherheitskräften; den Behörden; dem ADAC sowie den ADAC-Gauen; dem Promotor, sowie sonstigen Dritten, welche unmittelbar oder mittelbar an der Veranstaltung beteiligt sind, soweit eine Schadenszufügung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der vorbezeichneten Personen bzw. der für sie oder in ihrem Auftrag Handelnden beruht.
8) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass für das Trainingsfahrzeug keine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Fahrzeugteilversicherung besteht. Ein Versicherungsschutz wie z.B. Teil- oder Vollkaskoversicherung für Eigen-, Fremd- oder Fahrzeugschäden existiert nicht.
9) Der Teilnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Tritt er zurück, so werden folgende Stornogebühren berechnet:
30% 50% 80% 100 %
des voraussichtlichen Veranstaltungspreises bei Rücktritt bis 31 Tage vor dem Trainingstermin.
des voraussichtlichen Veranstaltungspreises bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Trainingstermin.
des voraussichtlichen Veranstaltungspreises bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Trainingstermin.
des voraussichtlichen Veranstaltungspreises bei noch kurzfristigerem Rücktritt oder unangekündigtem Nichterscheinen.
Die Stornogebühr fällt nicht an, wenn der Veranstalter den Rücktritt zu vertreten hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Für die Fristeinhaltung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Veranstalter an.
10) Der Teilnehmer haftet in voller Höhe für von ihm fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden an Trainingsfahrzeugen sowie an sonstigen Einrichtungen und Dingen des Veranstalters und an der Veranstaltung beteiligter Dritter. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird auf den Betrag von 3.000,00 € je Teilnehmer begrenzt. Technische Schäden gehen zu Lasten des Vermieters, sofern dem Fahrer keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
11) Während einer Veranstaltung im Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring verursachte Schäden (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) sind vom Verursacher zu tragen. Schäden müssen dem verantwortlichen Instruktor SOFORT, jedoch spätestens unmittelbar nach Ende des Trainings bekannt gegeben werden.
12) Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Aus Sicherheitsgründen besteht während des gesamten Fahrtrainings für alle Teilnehmer Gurtpflicht, ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrendem Fahrzeug und Überholverbot. Ausnahmen werden nur durch ausdrückliche Anweisungen des zuständigen Instruktors geregelt.
13) Gerichtsstand ist Ellwangen/Jagst. Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen der Vertragsgrundlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.